Nebenkosten-Mythen: 5 Irrtümer, die Vermieter Geld kosten (2026)

Fünf Nebenkosten-Irrtümer im Faktencheck: Zweifamilienhaus, 15-%-Deckel, Abrechnungszeitraum, periodenfremde Kosten, Rauchmelder-Haftung. Mit BGH-Urteilen.

Mythos 1: „Bei höchstens zwei Wohnungen darf ich alle Betriebskosten pauschal abrechnen"

Mythos 2: „Messdienstkosten über 15 % der Heizkosten sind unzulässig"

Mythos 3: „Den Abrechnungszeitraum darf ich nicht verändern"

Mythos 4: „Periodenfremde Kosten kann ich nie umlegen"

Mythos 5: „Wenn der Mieter die Rauchmelder-Wartung unterschreibt, bin ich raus aus der Haftung"

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