Fernablesbare Messtechnik - Funkzähler-Pflicht für Vermieter ab 2027

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Vermieter alle bestehenden Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler auf fernablesbare Geräte (Funkzähler) umrüsten. Grundlage: § 5 Abs. 2 HeizkostenV in der Fassung vom 1. Dezember 2021, umgesetzt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED 2018/2002. Neue Geräte dürfen seit 2021 ohnehin nur noch fernablesbar sein. Bei Verstoß droht ein 3 %-Kürzungsrecht des Mieters nach § 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV.

Wer als Vermieter noch klassische Verdunster-Heizkostenverteiler oder Walk-by-Funk-Zähler im Haus hat, sollte 2026 die Umstellung planen - die Frist läuft am 31. Dezember 2026 ab. Versäumnisse haben direkte finanzielle Folgen.

Was die HeizkostenV-Novelle 2021 vorschreibt

Mit der Änderung der Heizkostenverordnung vom 1. Dezember 2021 wurden zwei zentrale Pflichten neu geregelt:

EU-Hintergrund: Energieeffizienzrichtlinie

Die deutsche HeizkostenV-Novelle setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie EED (2018/2002) in nationales Recht um. Die EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die Verbrauchstransparenz zu erhöhen und Energiesparen durch monatliche Information zu erleichtern. Deutschland hat die Mindestvorgaben weitgehend 1:1 übernommen - bei den Übergangsfristen liegt Deutschland im EU-Mittelfeld.

Welche Geräte umgerüstet werden müssen

GerätPflicht?Praxis-Hinweis
Heizkostenverteiler (HKV) elektronischJa, fernablesbar bis 31.12.2026Auch elektronische Walk-by-Geräte gelten nicht als fernablesbar - Funk-Übertragung notwendig
Heizkostenverteiler (HKV) VerdunsterJa, austauschenVerdunster-Röhrchen sind nie fernablesbar; komplette Erneuerung nötig
Wärmemengenzähler (Wärmemenge)Ja, fernablesbarAuch zentrale Wärmemengenzähler an einzelnen Wohnungen oder Heizkreisen
WarmwasserzählerJa, fernablesbarWenn zentrale Warmwasserbereitung mit Verbrauchserfassung pro Wohnung
KaltwasserzählerNein (HeizkostenV greift nicht)Eichung nach MessEG, andere Fristen
Stromzähler (Smart-Meter)Separates RegelwerkMessstellenbetriebsgesetz (MsbG), nicht HeizkostenV

Kosten und Umlagefähigkeit

Die wirtschaftlich übliche Lösung ist die Miete der Funkzähler bei einem Ablesedienst (ista, Techem, Brunata, Minol). Typische Mietkosten 2026:

Diese laufenden Kosten sind vollständig umlegbar als Heizkosten-Anteil: § 7 Abs. 2 HeizkostenV nennt die Anmietung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung ausdrücklich als eigene umlagefähige Kostenart (gespiegelt in § 2 Nr. 4a BetrKV), einschließlich Eichung, Berechnung und Aufteilung. Wer die Geräte selbst kauft, kann nur die Wartungs-, Eich- und Ablesekosten umlegen - die Anschaffung ist Investition und nicht umlegbar.

Sanktionen bei nicht fristgerechter Umstellung

Mieter-Kürzungsrecht nach § 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV: Bei Verstoß gegen die Pflicht zur fernablesbaren Erfassung kann der Mieter den Heizkostenanteil seiner Abrechnung ausdrücklich um 3 % kürzen. Bei einem Heizkostenanteil von 1.500 € reduziert sich die Forderung damit um 45 €.

Das 3-%-Kürzungsrecht steht ausdrücklich in § 12 Abs. 1 S. 2 HeizkostenV (fehlende fernablesbare Ausstattung) - es hängt also nicht von einer noch ausstehenden BGH-Klärung ab. Vorsichtige Vermieter sollten die Umstellung dennoch deutlich vor Ende 2026 abschließen.

Datenschutz: Was die Funkzähler übertragen dürfen

Funkzähler senden in regelmäßigen Intervallen Verbrauchswerte plus Geräte-ID. Personenbezogen werden die Daten erst durch Zuordnung zur Wohnung beim Vermieter oder Ablesedienst. Die Datenübertragung muss verschlüsselterfolgen, der Vermieter ist nach Art. 13 DSGVO verpflichtet, den Mieter darüber zu informieren - sinnvoll im Mietvertrag oder einer separaten Information bei Geräte-Tausch.

Zeitplan für Vermieter mit alten Geräten

  1. Q1 2026: Vorhandene Geräte erfassen, Ablesedienst kontaktieren
  2. Q2 2026: Angebote einholen, Vertrag mit Ablesedienst schließen
  3. Q3 2026: Geräte-Tausch in den Wohnungen (1–2 Stunden pro Wohnung mit Termin)
  4. Q4 2026: Mieter informieren über Datenschutz nach Art. 13 DSGVO; monatliche Verbrauchsinformation einrichten
  5. Ab 2027: Erste vollständige Heizkostenabrechnung mit fernablesbaren Daten erstellen

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