§ 35a EStG: Lohnanteil in der Nebenkostenabrechnung absetzen
Mieter setzen 20 % des Lohnanteils haushaltsnaher Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung steuerlich ab — bis 4.000 € pro Jahr nach § 35a EStG.
Was § 35a EStG regelt
Was in der Nebenkostenabrechnung absetzbar ist
Was der Vermieter konkret tun muss
Der häufigste Fehler: Pauschalrechnungen ohne Aufschlüsselung
Beispiel-Rechnung
Pflicht oder Kulanz?
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