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Eine Wohnungsanzeige ohne die Energiewerte ist keine Bagatelle, sondern eine Ordnungswidrigkeit mit einem Rahmen bis 10.000 €. Dabei geht es um fünf Angaben, die alle im Energieausweis stehen - man muss sie nur vollständig übernehmen. Genau daran scheitern die meisten Inserate.
Alle fünf stehen im Energieausweis, meist auf Seite 1 und 2. Sie müssen sie nicht berechnen, sondern nur korrekt abschreiben.
Der Energieausweis führt zwei Kennwerte nebeneinander, und sie liegen oft weit auseinander. Der Primärenergiebedarf rechnet die Vorkette des Energieträgers ein, also Förderung, Umwandlung und Transport. Der Endenergiebedarf beschreibt, was am Gebäude ankommt. In die Anzeige gehört der Endenergiewert.
Wer versehentlich die Primärenergie inseriert, gibt bei einer Gasheizung einen zu hohen und bei einer Wärmepumpe unter Umständen einen irreführend anderen Wert an. Der Fehler fällt nicht auf, bis jemand den Ausweis danebenlegt.
Die Angabepflicht knüpft daran an, dass ein Energieausweis vorliegt. Liegt keiner vor, gibt es nichts anzugeben. Das klingt nach einer Lücke, ist aber keine: Bei der Besichtigung müssen Sie den Ausweis vorlegen, bei Vertragsabschluss übergeben (§ 80 Abs. 4 GModG). Wer die Anzeige ohne Ausweis schaltet und erst dann einen bestellt, kommt in der Regel zu spät.
Ausnahmen von der Ausweispflicht selbst gibt es - etwa kleine Gebäude unter 50 m², dazu weitere Sonderfälle (§ 79 Abs. 4, § 102 GModG). Wo kein Ausweis nötig ist, gibt es auch nichts zu inserieren. Prüfen Sie das aber, bevor Sie sich darauf verlassen; die Ausnahmen sind enger, als viele annehmen.
Gemeint sind Anzeigen in kommerziellen Medien: Immobilienportale, Zeitungen, Maklerexposés. Ob Sie privat oder gewerblich vermieten, spielt dabei keine Rolle - entscheidend ist das Medium. Der Aushang im Treppenhaus oder die Nachricht an Bekannte fallen nicht darunter.
Praktisch nehmen die großen Portale Ihnen die Entscheidung ohnehin ab: Sie fragen die Werte als eigene Felder ab, teils als Pflichtangabe. Das ist eine Hilfe, aber keine Absicherung - für die Richtigkeit der Werte haften Sie, nicht das Portal.
Die heutige Skala von A+ bis H ist eine deutsche. Mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie wird sie EU-weit auf A bis G harmonisiert. Für laufende Anzeigen ändert das zunächst nichts, aber wer einen Ausweis nach der Umstellung erhält, findet dort eine andere Klassenbezeichnung. Vergleiche zwischen altem und neuem Ausweis sind dann mit Vorsicht zu lesen.
Beide kommen in Betracht. Der Makler schaltet die Anzeige und verantwortet ihren Inhalt, die Daten stammen aber von Ihnen, und Sie besitzen den Ausweis. Der sichere Weg ist banal und wird trotzdem selten gegangen: Geben Sie dem Makler eine Kopie des Energieausweises, nicht einzelne Zahlen per Telefon oder Mail. Abgetippte Werte ohne Abgleich mit dem Dokument sind die häufigste Fehlerquelle.
Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit mit einem Rahmen bis 10.000 € (§ 108 GModG). Der Rahmen ist eine Obergrenze, kein Regelbetrag - was tatsächlich festgesetzt wird, hängt vom Einzelfall ab. Welche weiteren Verstöße rund um den Energieausweis in denselben Rahmen fallen und welche deutlich teurer sind, steht im Beitrag zu den Bußgeldern.
Den Gesamtüberblick über alle Energieausweis-Pflichten bei der Vermietung - von der Besichtigung über die Übergabe bis zu den Ausnahmen - finden Sie im Hauptbeitrag zum Energieausweis.