Heizöl-Bestand: Mischpreis korrekt berechnen

Heizöl ist der einzige Energieträger, bei dem ein Vorjahresbestand in den Tank des Folgejahres mitfließt. Für die Heizkostenabrechnung müssen Vermieter daraus einen Mischpreis bilden - und genau das geht oft schief.

Warum überhaupt ein Mischpreis?

Anders als Erdgas oder Strom wird Heizöl nicht in dem Moment verrechnet, in dem es verbrannt wird, sondern in dem es geliefert wird. Im Tank liegt also fast immer Öl aus mehreren Lieferungen mit unterschiedlichen Preisen - und der tatsächlich verbrauchte Liter hat keinen klaren Preis, sondern einen Durchschnitt aus allem, was im Tank lag.

Die Standardmethode: gewichteter Mischpreis

Die Heizkostenverordnung selbst macht keine Vorgabe zur Berechnungsmethode. In der Praxis hat sich das gewichtete Mittel über alle Lieferungen plus Anfangsbestand durchgesetzt:

Formel:
(Anfangsbestand × Vorjahres-Mischpreis) + Σ (Liefermenge × Lieferpreis)
────────────────────────────────────────────────
Anfangsbestand + Σ Liefermengen
= Aktueller Mischpreis pro Liter

Beispiel-Rechnung

Anfangsbestand am 01.01.: 800 Liter zum Vorjahres-Mischpreis 0,90 €/l (= 720 €).
Lieferung 1 im April: 1.500 Liter zu 1,05 €/l (= 1.575 €).
Lieferung 2 im Oktober: 1.200 Liter zu 0,95 €/l (= 1.140 €).

Gesamtwert: 720 € + 1.575 € + 1.140 € = 3.435 €
Gesamtmenge: 800 + 1.500 + 1.200 = 3.500 Liter
Mischpreis: 3.435 € ÷ 3.500 l = 0,9814 €/l

Verbrauch im Abrechnungszeitraum (Endbestand 31.12. = 600 Liter): 3.500 − 600 = 2.900 Liter. Heizölkosten der Abrechnung: 2.900 × 0,9814 € = 2.846 €. Endbestand-Wert für Folgejahr: 600 × 0,9814 € = 588,84 € (geht ins nächste Jahr).

Was schiefgeht in der Praxis

Tank-Endstände messen

Praktisch ist die Messung am 31.12. (oder am Ende des Abrechnungszeitraums) mit einem Peilstab oder einer kalibrierten Ölmessung. Die Tankhersteller liefern Tabellen, die Peilstab-Höhen in Liter umrechnen - abhängig von Tankform und -größe.

Praxis-Tipp: Den Endstand schriftlich festhalten und ein Foto machen. Bei Streit später ist das die einzige verlässliche Beweisgrundlage. Manche Vermieter lassen den Tank vom Heizöllieferanten abmessen - der hat geeichte Werkzeuge und stellt eine Bescheinigung aus.

Welche Belege Sie aufbewahren müssen

Mieter haben ein Belegeinsichtsrecht (§ 259 BGB; seit 1.1.2025 darf der Vermieter die Belege nach § 556 Abs. 4 BGB auch elektronisch bereitstellen). Für Heizöl heißt das:

Diese Unterlagen sollten Sie drei bis vier Jahre aufbewahren: Die regelmäßige Verjährung beträgt zwar drei Jahre (§ 195 BGB), beginnt aber nach § 199 BGB erst mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und bekannt wurde - faktisch also bis zu vier Jahre ab dem Abrechnungsjahr.

Den Heizöl-Mischpreis bringen Sie zusammen mit allen anderen Posten in die Gesamtabrechnung - die komplette Reihenfolge zeigt die Anleitung in 7 Schritten, und mit der kostenlosen Vorlage rechnen Sie es direkt aus.

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