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Heizöl ist der einzige Energieträger, bei dem ein Vorjahresbestand in den Tank des Folgejahres mitfließt. Für die Heizkostenabrechnung müssen Vermieter den Verbrauch bewerten, nach FIFO oder zum Mischpreis - und genau das geht oft schief.
Anders als Erdgas oder Strom wird Heizöl nicht in dem Moment verrechnet, in dem es verbrannt wird, sondern in dem es geliefert wird. Im Tank liegt also fast immer Öl aus mehreren Lieferungen mit unterschiedlichen Preisen - und der tatsächlich verbrauchte Liter hat keinen eigenen Preis. Er muss rechnerisch bewertet werden.
Die Heizkostenverordnung verlangt in § 7 Abs. 2 nur, dass die Kosten der verbrauchten Brennstoffe abgerechnet werden. Wie der Rest im Tank zu bewerten ist, sagt sie nicht. In der Praxis gibt es zwei Wege:
Formel Mischpreis:
(Wert des Anfangsbestands + Σ Lieferrechnungen)
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Anfangsbestand + Σ Liefermengen
= Mischpreis pro Liter
Welche Methode nehmen? Wir empfehlen FIFO. Ein Teil der Fachliteratur hält den Durchschnittspreis für nicht zulässig; ein Gerichtsurteil, das eine der beiden Methoden vorschreibt oder verwirft, ist uns nicht bekannt. Über alle Jahre zusammen ergeben beide denselben Betrag, denn jeder gekaufte Liter wird genau einmal abgerechnet. Sie verteilen die Kosten nur unterschiedlich auf die Jahre, und bei einem Mieterwechsel damit auch auf verschiedene Mieter. Bleiben Sie deshalb bei einer Methode.
Anfangsbestand am 01.01.: 800 Liter, aus dem Vorjahr mit 720 € bewertet (0,90 €/l).
Lieferung 1 im April: 1.500 Liter zu 1,05 €/l (= 1.575 €).
Lieferung 2 im Oktober: 1.200 Liter zu 0,95 €/l (= 1.140 €).
Endbestand am 31.12.: 600 Liter.
Gesamtwert: 720 € + 1.575 € + 1.140 € = 3.435 €
Gesamtmenge: 800 + 1.500 + 1.200 = 3.500 Liter
Verbrauch: 3.500 − 600 = 2.900 Liter
Nach FIFO: Die 600 Liter Rest stammen aus der letzten Lieferung: 600 × 0,95 € = 570 €. Heizölkosten der Abrechnung: 3.435 € − 570 € = 2.865,00 €. Die 570 € gehen als Anfangsbestand ins nächste Jahr.
Zum Mischpreis: 3.435 € ÷ 3.500 l = 0,9814 €/l. Restwert: 600 l × 0,9814 € = 588,86 €. Heizölkosten der Abrechnung: 3.435 € − 588,86 € = 2.846,14 €.
Der Unterschied von 18,86 € ist nicht verschwunden: Er steckt im höheren Wert des Restbestands und wird im Folgejahr abgerechnet.
Praktisch ist die Messung am 31.12. (oder am Ende des Abrechnungszeitraums) mit einem Peilstab oder einer kalibrierten Ölmessung. Die Tankhersteller liefern Tabellen, die Peilstab-Höhen in Liter umrechnen - abhängig von Tankform und -größe.
Praxis-Tipp: Den Endstand schriftlich festhalten und ein Foto machen. Bei Streit später ist das die einzige verlässliche Beweisgrundlage. Manche Vermieter lassen den Tank vom Heizöllieferanten abmessen - der hat geeichte Werkzeuge und stellt eine Bescheinigung aus.
Mieter haben ein Belegeinsichtsrecht (§ 259 BGB; seit 1.1.2025 darf der Vermieter die Belege nach § 556 Abs. 4 BGB auch elektronisch bereitstellen). Für Heizöl heißt das:
Diese Unterlagen sollten Sie drei bis vier Jahre aufbewahren: Die regelmäßige Verjährung beträgt zwar drei Jahre (§ 195 BGB), beginnt aber nach § 199 BGB erst mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und bekannt wurde - faktisch also bis zu vier Jahre ab dem Abrechnungsjahr.
Die Heizölkosten bringen Sie zusammen mit allen anderen Posten in die Gesamtabrechnung - die komplette Reihenfolge zeigt die Anleitung in 7 Schritten, und mit der kostenlosen Vorlage rechnen Sie es direkt aus. Wie Sie die gesamte Abrechnung Schritt für Schritt online berechnen, zeigt der eigene Ratgeber.