Heizkostenverordnung § 7 — die 50/50-Regel der Heizkostenabrechnung
Heizkostenverordnung § 7 fordert mindestens 50 % Verbrauchs-Aufteilung. Wann 70/30 zwingend ist und wie die richtige Quote Streit mit Mietern verhindert.
Was § 7 HeizkostenV eigentlich sagt
Wann 70/30 zwingend ist
Das 15 %-Kürzungsrecht des Mieters (§ 12 HeizkostenV)
Was bei Wechsel der Quote passiert
Häufige Fehler in der Praxis
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