Heizkosten werden nach § 7 HeizkostenV in zwei Töpfe aufgeteilt: 50–70 % nach Verbrauch (Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler) und 30–50 % nach Wohnfläche. Vor der Aufteilung muss der CO₂-Anteil des Vermieters nach CO₂KostAufG abgezogen werden. Online-Rechner reichen von einfachen Excel-Templates bis zu Tools, die Mischpreis, CO₂-Stufen und Mieterwechsel automatisch berücksichtigen.
Heizkosten sind die juristisch komplexeste Position einer Nebenkostenabrechnung - und gleichzeitig die mit dem höchsten Streitpotenzial. Ein Online-Rechner muss mindestens § 7 HeizkostenV, das CO₂KostAufG-Stufenmodell und den Heizöl-Mischpreis beherrschen, um eine rechtssichere Abrechnung zu liefern.
In den Heizkosten-Topf gehören:
Seit 1. Januar 2023 trägt der Vermieter einen Teil der CO₂-Steuer auf Heizöl und Erdgas - abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes. Konkret:
| Stufe | kg CO₂/m²/a | Vermieter-Anteil |
|---|---|---|
| 1 | unter 12 | 0 % |
| 3 | 17–22 | 20 % |
| 5 | 27–32 | 40 % |
| 7 | 37–42 | 60 % |
| 10 | 52 oder mehr | 95 % |
Vor der eigentlichen Verteilung der Heizkosten wird der Vermieter-CO₂-Anteil von den Gesamtkosten abgezogen - sonst würde der Mieter ihn versteckt mit umlegen. Details mit allen 10 Stufen in unserem Beitrag zum CO₂-Stufenmodell.
§ 7 Abs. 1 HeizkostenV gibt einen Korridor vor: 50 % bis 70 % nach Verbrauch.
Aus den Heizkostenverteiler-Werten der Wohnung im Verhältnis zur Summe aller Werte:
Verbrauchsanteil Mieter = Verbrauchskosten gesamt × (HKV-Werte Mieter / Summe HKV-Werte)
Beispiel: Verbrauchskosten 2.400 € (50 % der Gesamtkosten 4.800 €). Mieter A hat 1.250 HKE bei einer Gesamtsumme von 8.200 HKE. Sein Verbrauchsanteil: 2.400 € × (1.250 / 8.200) = 366 €.
Bei Mieterwechsel mitten im Jahr ohne Zwischenablesung greift das Gradtage-Verfahren - siehe unser Beitrag zu Mieterwechsel tagesgenau.
Nach Wohnfläche:
Grundkostenanteil Mieter = Grundkosten gesamt × (Wohnfläche Mieter / Wohnfläche gesamt)
Mieter A mit 80 m² in einem 240-m²-Haus: 2.400 € × (80 / 240) = 800 €. Gesamt-Heizkostenanteil: 366 € + 800 € = 1.166 €.