Nebenkostenabrechnung Widerspruch — Frist nach § 556 BGB (12 Monate)

Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung: 12 Monate Frist nach § 556 BGB. Was Mieter beachten müssen und wann Vermieter ihren Anspruch verlieren.

Frist 1: Vermieter muss 12 Monate nach Zeitraum-Ende abrechnen

Frist 2: Mieter hat 12 Monate für Einwendungen

Was die Pflichthinweise mit der Frist zu tun haben

Spezialfall Heizkostenabrechnung

Form: Schriftlich, auch elektronisch

Drei häufige Streitfälle

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