Nebenkostenabrechnung Widerspruch — Frist nach § 556 BGB (12 Monate)
Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung: 12 Monate Frist nach § 556 BGB. Was Mieter beachten müssen und wann Vermieter ihren Anspruch verlieren.
Frist 1: Vermieter muss 12 Monate nach Zeitraum-Ende abrechnen
Frist 2: Mieter hat 12 Monate für Einwendungen
Was die Pflichthinweise mit der Frist zu tun haben
Spezialfall Heizkostenabrechnung
Form: Schriftlich, auch elektronisch
Drei häufige Streitfälle
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