Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung — die 10-%-Regel ist gefallen

Der BGH hat die alte 10-%-Toleranz aufgegeben: In der Nebenkostenabrechnung zählt die tatsächliche Wohnfläche, nicht die im Mietvertrag vereinbarte. Was das heißt.

Wohnfläche als häufigster Verteilerschlüssel

Die alte 10-%-Regel — und warum sie gefallen ist

BGH VIII ZR 220/17: Es zählt die tatsächliche Fläche

Wie die Wohnfläche korrekt berechnet wird (WoFlV)

Was Vermieter jetzt konkret tun sollten

Was Mieter prüfen können

Quellen & weiterführende Links

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